Fragen und
Antworten
Wann beginnen die Testungen?
Das Ziel ist, die PCR Pooltests an Grund- und
Förderschulen ab dem 10. Mai 2021 durchzuführen.
Wie lange soll es die Testungen geben?
Das Testangebot gilt zunächst bis zu den
Sommerferien. Bei positivem Verlauf des Projekts und in Abhängigkeit vom
Pandemiegeschehen werden Verlängerungsoptionen geprüft.
Welcher Test wird durchgeführt?
Im Labor wird ein PCR-Test durchgeführt, der deutliche
Vorteile im Vergleich zu anderen Testmethoden aufweist, so z. B. eine höhere
Sensitivität im Vergleich zu Antigen-Schnelltests.
Funktioniert die Pool-Testung zuverlässig?
Ja. PCR-Pool-Tests, die mit der Lolli-Methode
durchgeführt werden, funktionieren sogar etwas besser als Pool-Testungen
normaler Nasen-Rachenabstriche.
Warum wird ein Speicheltest durchgeführt und nicht
statt dessen ein Rachen- oder Nasenabstrich?
Der Speicheltest ist wesentlich angenehmer in der
Durchführung und sorgt daher für eine höhere Akzeptanz bei den teilnehmenden
Schülern und Schülerinnen.
Ist das Lutschen an den Abstrichtupfern
gesundheitsschädlich?
Nein. Die Abstrichtupfer, die verwendet werden, tragen
eine CE-Kennung. Sie enthalten keine schädlichen Substanzen, sondern
Polystyrol („Lolli-Stiel“) sowie das „Wattebausch-Ende“ aus steriler
Viskose.
Was passiert bei einem Positiv-Testergebnis in einem
Pool?
Kinder, die einem Pool angehören, der ein positives
Testergebnis erhalten hat, gelten als Corona-Verdachtsfälle. Die Eltern
nehmen sie in häusliche Isolation. Mit der Vorlage eines negativen
PCR-Einzeltests können sie wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren.
Im Fall eines positiven Tests eines Pools erfolgt bis
spätestens 6 Uhr des Folgetages eine Benachrichtigung durch das Labor in der
vereinbarten Form an die Ansprechperson in der Schule für sämtliche Kinder,
die dem positiv getesteten Pool zuzuordnen sind. Für eine Pool-Auflösung im
Fall eines positiven Pools entnehmen die Eltern am nächsten Morgen zu Hause
eine erneute „Lolli-Probe“ und bringen diese bis 8.30 Uhr in die Schule, von
wo die Einzel-PCR-Proben abgeholt und an das kooperierende Labor gebracht
werden.
Wie erhalten die Schülerinnen und Schüler die
Reserve-Abstrichtupfer für die häusliche Nachtestung?
Zu Beginn des Projektes erhält jedes Kind einen
Individualtupfer („Lolli“) und ein Individualröhrchen als Reserve. Diese
werden bei Positivtestung des Pools von den Eltern am nächsten Tag bis 8.30
Uhr in die Schule gebracht. Wenn der Individualtupfer verwendet worden ist,
wird dieser ersetzt.
Wann dürfen positiv getestete Schülerinnen und Schüler
wieder in die Schule?
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für
Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem
Ergebnis erhalten haben.
Was passiert, wenn wegen hoher Inzidenzwerte kein
Präsenzunterricht mehr durchgeführt werden kann?
Auch wenn der Unterricht als Distanzunterricht
organisiert ist, wird zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass in den
Schulen eine Pädagogische Betreuung angeboten werden. Für diese Schülerinnen
und Schüler wird und muss das Testangebot fortgesetzt werden.
Was bedeutet die Durchführung der Pooltests (Lolli-Tests)
mit Blick auf den Wechselunterricht?
Die Verwendung der Lolli-Tests bedeutet eine deutliche
Verbesserung für die Anwendbarkeit und Handhabung bei Schülerinnen und
Schülern. Allerdings erfordert die Durchführung der Pooltests zwingend eine
Verknüpfung mit einem Unterrichtsmodell, welches einen täglichen Wechsel
nach dem Prinzip Mo-Mi-Fr, Di-Do vorsieht. Die Schulen wurden mit der
Schulmail vom 22. April 2021 bereits gebeten, eine eventuelle Anpassung
ihres Wechselmodells bis zum Beginn der 18. Kalenderwoche vorzunehmen.
Nehmen auch Kinder, die sich in der pädagogischen
Betreuung befinden, an der Testung teil?
Kinder, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen,
sind Teil des Pools ihrer regulären Lerngruppe. Ein Selbsttest in der
Notbetreuung erfolgt nur, sofern sich die Schule im kompletten
"Distanzlernen" befindet.
Wie wird bei Kindern verfahren, die auch mit dem
Lollitest nicht getestet werden können oder wollen?
Für diese Einzelfälle kann alternativ vor dem
Unterricht ein höchstens 48 Stunden alter Negativtest einer anerkannten
Teststelle vorgelegt werden. Liegt ein solcher nicht vor, müssen die Kinder
wieder nach Hause gehen.
Wie können Kinder, die in Quarantäne sind, am
Unterricht oder an Betreuungsangeboten teilnehmen?
Kinder, die auf Anweisung der zuständigen Behörde (z.
B. das Gesundheitsamt) zu Hause bleiben müssen, dürfen nicht am
Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule teilnehmen. Sie
erhalten von der Schule Aufgaben im Rahmen des Distanzunterrichts.
Wie ist mit Nachtestungen zu verfahren, die auf einen
Feiertag oder einen Freitag fallen?
Die Abholung von Nachtestungen durch das jeweilige
Labor ist nicht auf bestimmte Wochentage beschränkt, findet aber nicht an
Feiertagen statt. An den beweglichen Ferientagen (Fr., 14.05. und Fr.,
04.06.) finden evtl. Nachtestungen statt. Am Pfingstdienstag (25.05.) finden
keine Testungen statt.
Was ist mit Kindern, die zu spät zur Schule kommen und
den Lollitest verpassen?
Die Kinder, die zu spät zur Schule kommen und den
Pooltest verpassen, müssen wieder nach Hause gehen und am Distanzlernen
teilnehmen. (Einzige Ausnahme: Ein höchstens 48 Stunden alter Negativtest
einer anerkannten Teststelle wird vorgelegt.)